Erfolgskonzept
STAATLICH
IN FRANKFURT
DIE BRÜCKE
Die Brücke zwischen den Parteien
Als hochspezialisierte Schlichtungsstelle bieten wir eine zielorientierte und effiziente Alternative, Ergänzung oder Vorstufe zum Gerichtsverfahren an. Außergerichtliche Streitschlichtung funktioniert, auch und vor allem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir setzen unsere Spezialisierung und langjährige Prozesserfahrung dafür ein, dass Ihr Verfahren nicht mit einem halbgaren Vergleich auf 50%-Basis, sondern mit einem passgenauen Ergebnis abgeschlossen wird.
Klar
definiertes
Verfahren &
Ergebnis
Ziel des strukturierten Verfahrens ist der Abschluss eines hieb- und stichfesten Vertrags, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien verlässlich festgehalten sind. Ebenso wie ein Gerichtsprozess führt das Verfahren vor der Gütestelle zu einem titulierten, d.h. unmittelbar vollstreckbaren Ergebnis.
Die Gütestelle ist mit anerkannten ExpertInnen besetzt, die in IP-Prozessen „zu Hause“ sind. Die Gütestelle ist der Aufgabe verpflichtet, den Fall für die Parteien und mit ihnen zu erarbeiten. Ziel des Verfahrens ist es, die Parteien rascher und kostengünstiger zum gleichen Ergebnis zu führen wie in einem Gerichtsverfahren: Inhaltlich, weil der Fall eingehend betrachtet wird, und formell, weil das Verfahren auf ein tituliertes Ergebnis ausgerichtet ist.
Ein Verfahren, viele Vorteile
Wir wurden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gemäß §794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als staatliche Gütestelle anerkannt. Auf Grund dieser Sonderstellung ist es uns – z.B. im Vergleich zu Mediatoren – nicht nur möglich, über Ansprüche zu verhandeln, sondern diesen verbindlichen, titulierten Lösungen zuzuführen. Unsere Verfahrensergebnisse sind gerichtlichen Urteilen gleichgestellt.
Flexibilität
Das Verfahren ist organisatorisch und inhaltlich flexibel ausgestaltet. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist es z.B. vor der Gütestelle möglich, hinzutretende Streitpunkte in eine Einigung zwischen den Parteien einzubeziehen. Das Verfahren kann wahlweise ohne Termin, online oder in den Tagungsräumen der IHK durchgeführt werden.
Vertraulichkeit
Gütestellenverfahren finden unter strengster Vertraulichkeit statt, während Gerichtsverfahren öffentlich geführt werden
Zeit— &
Kostenersparnis
Das Verfahren wird in einem einzigen Termin abgeschlossen. Des Weiteren ist das Verfahren vor der Gütestelle weniger formalisiert als ein Gerichtsverfahren und kann auf Grundlage von Muster-Anträgen bzw. Muster-Stellungnahmen geführt werden.
Insbesondere bei hohen Streitwerten ist die Durchführung eines Gütestelleverfahrens wesentlich günstiger als die eines Gerichtsverfahrens.