Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in unserer Schlichtungsordnung geregelt. Das Verfahren wird durch einen schriftlichen Antrag an die Gütestelle eingeleitet. Der weitere Ablauf des Verfahrens hängt davon ab, ob das Verfahren mit oder ohne Termin durchgeführt wird.
Maßgeblich ist bei beiden Verfahren ganz regelmäßig ein Einigungsvorschlag, den der/die Schlichter:in bei entsprechender Zustimmung der Parteien unterbreitet. Dieser Vorschlag entspricht dem Ausgang, den die Schlichter:innen in einem gerichtlichen Verfahren erwarten würden.