FAQ

Das Schlichtungsverfahren ist eine kostengünstige, effektive und spezialisierte Alternative zum gängigen IP-Gerichtsverfahren. Außergerichtliche Streitschlichtung funktioniert, auch und vor allem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Als hochspezialisierte Schlichter konzentrieren wir uns auf Verfahren in den Gebieten des geistigen Eigentums (Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht), des Medienrechts und des Wettbewerbsrechts.

Wir arbeiten mit Einzelpersonen und Unternehmen aus verschiedenen Bereichen und Branchen zusammen – vom Künstler bis zum Industrieunternehmen, aber auch mit deren Beratern – z.B. Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern.

  1. Das Schlichtungsverfahren ermöglicht eine Zeit- und Kostenersparnis gegenüber dem Gerichtsverfahren:Das Verfahren wird in einem einzigen Termin abgeschlossen. Des Weiteren ist das Verfahren vor der Gütestelle weniger formalisiert als ein Gerichtsverfahren und kann auf Grundlage von Muster-Anträgen bzw. Muster-Stellungnahmen geführt      Insbesondere bei hohen Streitwerten ist die Durchführung eines Gütestelleverfahrens wesentlich günstiger als die eines Gerichtsverfahrens.
  2. Anerkannte Experten: Unsere Gütestelle ist mit anerkannten Experten besetzt, die lange und intensive forensische Erfahrung in IP-Rechtsstreitigkeiten vorweisen können.
  3. Flexibilität: Das Verfahren ist organisatorisch und inhaltlich flexibel ausgestaltet. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist es z.B. vor der Gütestelle möglich, hinzutretende Streitpunkte zu und in eine Einigung zwischen den Parteien einzubeziehen. Das Verfahren kann wahlweise ohne Termin, online oder in den Tagungsräumen der IHK durchgeführt werden

Unsere Gütestelle ist mit anerkannten ExpertInnen besetzt, die lange und intensive forensische Erfahrung in IP-Rechtsstreitigkeiten vorweisen können. Dank unserer besonderen Kompetenz in IP-Sachverhalten und unserer langjährigen Erfahrung in gerichtlichen Verfahren werden über 90% der Verfahren erfolgreich, d.h. mit einem für beide Parteien befriedigenden Vergleich, abgeschlossen.

Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in unserer Schlichtungsordnung geregelt. Das Verfahren wird durch einen schriftlichen Antrag an die Gütestelle eingeleitet. Der weitere Ablauf des Verfahrens hängt davon ab, ob das Verfahren mit oder ohne Termin durchgeführt wird. Maßgeblich ist bei beiden Verfahren ganz regelmäßig ein Einigungsvorschlag, den der Schlichter bei entsprechender Zustimmung der Parteien unterbreitet. Dieser Vorschlag entspricht dem Ausgang, den die Schlichter in einem gerichtlichen Verfahren erwarten würden.

  • Einleitung des Schlichtungsverfahrens
  • Zustellung des Schlichtungsantrags
  • Beginn des Güteverfahrens

Das Güteverfahren kann auf drei unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  1. Verfahren mit Gütetermin
    1. Festlegung des Termins
    2. Vorbereitung des Gütetermins durch Stellungnahmen
    3. Gütetermin
    4. Vorschlag der Gütestelle
    5. Titulierter Vergleich
  2. Schriftliches Verfahren
    1. Anordnung des schriftlichen Verfahrens
    2. Stellungnahmen der Parteien
    3. Vorschlag der Gütestelle
    4. Titulierter Vergleich
  3. Online-Verfahren
    1. Anordnung des Online-Verfahrens
    2. Vorbereitung des Gütetermins durch Stellungnahmen
    3. Online-Gütetermin
    4. Vorschlag der Gütestelle
    5. Titulierter Vergleich

Die Honorierung setzt sich zusammen aus einer Einreichungsgebühr, einer Vorbereitungspauschale, dem zeitbezogenen Honorar und der Einigungsgebühr. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der “Kostenordnung”, welche im Bereich “Ressourcen” zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. Gern beantworten wir weitere Fragen per E-Mail oder telefonisch. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf unserer Kontaktseite.

Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren durch unsere Gütestelle erfolgt in schriftlicher Form. Nutzen Sie dazu bitte unseren Musterantrag, den Sie im Bereich “Ressourcen” finden und senden Sie diesen an folgende Adresse:

IPMC IP Dispute Resolution
Friedensstraße 11
D-60311 Frankfurt am Main

Der Antrag kann der Gütestelle vorab per E-Mail oder Telefax übermittelt werden.
Dieser muss die Namen, die ladungsfähigen Anschriften der Beteiligten, eine Darstellung des Streits, den Gegenstand des Begehrens und die Erklärung enthalten, dass der Antragsteller mit der Schlichtungs- und Kostenordnung einverstanden ist.
Der Antrag soll den voraussichtlichen Streitwert benennen und eine Angabe darüber enthalten, ob der Antragsteller mit der Durchführung einer schriftlichen Schlichtung und einer Online-Schlichtung einverstanden ist und ob ein Vorschlag des Schlichters zur Konfliktbeilegung gewünscht ist; insoweit sind Mehrfachnennungen möglich.

Wir bieten das Verfahren in Deutsch, Englisch und Italienisch an.